Bundesverband Deutscher Stiftungen
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Satzung

Die miriam-stiftung einschließlich ihrer Satzung wurde von der Bezirksregierung Arnsberg am 24. September 2003 genehmigt. Das Finanzamt Dortmund-Hörde hat die miriam-stiftung mit Bescheinigung vom 23. Oktober 2003 als Körperschaft anerkannt, die nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient und zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gehört.

Die Stiftung ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für die satzungsmäßigen Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Über den folgenden Link können Sie die Satzung in Form einer PDF-Datei anfordern.

PDF-Datei Satzung (Stand 24.10.2019) (33 KB)