Bundesverband Deutscher Stiftungen
Startseite - Stiftungsförderung

Stiftungsförderung

Am Abend unseres Lebens wird es die Liebe sein, nach der wir beurteilt werden, die Liebe, die wir allmählich in uns haben wachsen und sich entfalten lassen. In Barmherzigkeit für jeden Menschen

Frère Roger Schutz

Die Stiftungsprojekte können nur zu einem Teil aus Erträgen des Stiftungsvermögens finanziert werden. Die miriam-stiftung ist damit auf zusätzliche Spenden von den Stiftern selbst, von Freunden der Stiftung und weiteren Spendern angewiesen. Die Verwaltungskosten werden aufgrund der ehrenamtlichen Struktur sehr niedrig gehalten (im Durchschnitt 2004-2018 betrugen diese nur 3,1 % der Ausgaben). Die Stiftungsgründer finanzieren diese Verwaltungskosten wie auch den notwendigen Aufbau von Rücklagen zum Inflationsausgleich über eigene Spenden. Damit ist gewährleistet, dass alle Zuwendungen von Freunden und Spendern zu 100% nur für die satzungsmäßigen Zwecke und dargestellten Projekte verwandt werden. Wird in der Überweisung ein bestimmtes Stiftungs-Projekt benannt (siehe "Stiftungsprojekte"), kommt die Zahlung voll diesem Projekt zugute. Eine laufende Rechnungslegung, die für rechtsfähige Stiftungen obligatorische staatliche Aufsicht sowie die Kontrolle durch das Stiftungskuratorium sichern die Einhaltung der satzungsmäßigen Ziele.

Das Stiftungskuratorium hat am 07. April 2019 die Jahresrechnung 2018 geprüft, sie bestätigt und dem Vorstand Entlastung erteilt.

Das langfristig angelegte Stiftungsvermögen (Stand 31.12.2018) beträgt rd. € 753.000.

Im Jahr 2018 verzeichnete die Stiftung folgende Einnahmen:
Kapitalerträge aus Vermögen und eigene Spenden der Stifter: € 36.893 76,1 %
Spenden von Freunden der Stiftung € 11.597 23,9 %
Zusammen € 48.490 100,0%

Die Spendeneingänge von Freunden der Stiftung lagen 2018 mit € 11.597 über denen des Vorjahres (rd. € 8.000). Der Vorstand dankt den Freunden der Stiftung sehr herzlich für die finanzielle Unterstützung, ohne die die Stiftungsaktivitäten so nicht möglich gewesen wären.

Die Verwaltungskosten blieben mit € 1.256 (Vorjahr € 1.565) weiterhin außerordentlich niedrig.

In den 15 Jahren ihrer aktiven Tätigkeit (2004 – 2018) hat die Stiftung damit insgesamt rd. € 769.000 für satzungsmäßige Zwecke bzw. Projekte eingesetzt:

Der Stiftungsvorstand dankt allen Freunden der Stiftung sehr herzlich für alle Mithilfe bei den Aktivitäten, sei es in finanzieller Art durch Spenden, durch Anregungen oder auch durch ehrenamtliche Hilfe und Unterstützung.

Erhebliche Steuerermäßigungen sind durch Spenden, Zustiftungen und / oder Vermächtnisse an Stiftungen (wie die miram-stiftung) möglich:

So können Spenden für mildtätige und gemeinnützige Zweck bis zur Höhe von 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte jährlich als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Die miriam-stiftung erstellt für Spenden Zuwendungsbestätigungen für das Finanzamt.

Daneben sind auch Zustiftungen möglich, durch die das Stiftungskapital einer Stiftung dauerhaft aufgestockt und die lfd. Erträge für die Stiftungszwecke erhöht werden. Das gilt auch für bereits bestehende Stiftungen (wie die miriam-stiftung). Einzelpersonen können Zustiftungen zum Stiftungsvermögen innerhalb eines 10-Jahreszeitraums bis zur Gesamtsumme von 1 Mio € steuerlich absetzen, Ehegatten bis zur doppelten Gesamtsumme (2 Mio €). Die steuerliche Berücksichtigung eines solchen Zustiftungs-Betrages kann auf Antrag mit beliebigen Teilbeträgen auf das Jahr der Zustiftung und bis zu 9 folgende Jahre verteilt werden. Bei dieser Zuwendungsform wird der zur Verfügung gestellte Betrag also langfristig angelegt. Die daraus erwirtschafteten Zinsen werden voll für die satzungsmäßigen Zwecke eingesetzt.

Der Vorstand der miriam-stiftung erteilt Interessenten über diese Möglichkeit der Zustiftung zur miriam-stiftung gern weitere Informationen. Die miriam-stiftung ist auch selbst in der Lage, die Verwaltung von Förderstiftungen mit zu übernehmen bzw. eine Gründungsberatung und/oder Verwaltung an vertrauenswürdige Partner zu vermitteln.

Eine weitere Möglichkeit zur Förderung der Stiftungsaktivitäten besteht in der Form des Vermächtnisses im Rahmen von Erbschaften, d.h. durch ein Vermächtnis im handschriftlichen oder notariellen Testament. Dadurch lassen sich erhebliche Erbschaftssteuern sparen. Der Stiftungsvorstand erteilt Interessenten gern weitere Informationen.

Osttimor: Abina trägt Veronika
Osttimor: Abina trägt Veronika
Wichtiger als Geld aber ist, dass Menschen in Not geholfen wird.

Wenn der Stärkere dem Schwächeren hilft, werden in der Regel beide glücklich

Wer hilft mit ?




Die miriam - stiftung ist durch Freistellungsbescheid des Finanzamtes Dortmund - Hörde vom 23.09.2019 – Steuer-Nr. 315 / 5704 / 0043 berechtigt, für die an sie geleisteten Spenden steuerlich berücksichtigungsfähige Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Blume aus Herzen Konto:
miriam-stiftung - www.miriam-stiftung.de
Dortmunder Volksbank
Kto. 249 250 7500
BLZ 441 600 14
IBAN: DE60 4416 0014 2492 5075 00
BIC: GENODEM1DOR

Abbuchungsermäch - tigung hier klicken .

Wer die Sehnsucht nach dem Grooßen verliert, handelt sich die Sorgen um das Kleine ein. Wer keine Sehnsucht mehr nach der Güte Gottes hat, hat die Sorgen um seine Güter.

Axel Kühner ( in "Aus gutem Grund" - Aussaat - Verlag, ISBN 3 - 7615 - 5269 - 6 )