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Gedanken für den Tag

Gedanken für den 17.02.2024

An-Gebote zum Leben

Eine Legende aus England erzählt, dass die Menschenkinder sich am Anfang ihrer Geschichte in einem wunderbaren Garten vorfanden. Sie waren darin geborgen und zufrieden. Sie spielten auf der herrlichen Wiese inmitten des Gartens ihre fröhlichen und heiteren Spiele. Niemand fühlte sich eingeengt durch die hohe Mauer, die den Garten und das Glück umgab. Eines Tages machte ein Menschenkind die anderen auf die Mauer aufmerksam: "Man traut uns nicht. Die Mauer engt uns ein. Sie verwehrt uns die weiteren Räume des Lebens. Auf, lasst uns die Mauer niederreißen! - Die Menschenkinder wollten die Freiheit und rissen die Mauer nieder. Dabei machten sie eine furchtbare Entdeckung. Hinter der Mauer gähnte ein tiefer Abgrund. Die Mauer hatte ihr Leben nur schützen, den Spielraum des Lebens nur sichern wollen. Aber nun war sie niedergerissen. Aus Bewahrung war Bedrohung geworden. Fortan saßen die Menschenkinder ängstlich in der Mitte des Gartens und wagten nicht mehr die schönen, freien Spiele des Lebens. Aus der scheinbaren Befreiung war Angst vor dem Absturz gewachsen.

Gott gab uns seine guten An-Gebote zum Leben, damit sie uns schützen und schonen, bewahren und sichern. Wer diese Mauern niederreißt, bekommt einen neuen Herrn: die Angst. Wenn die Ehrfurcht vor Gott niedergetreten wird, macht sich die Heidenangst um das Leben breit. Wer die Liebe Gottes verliert, wird zwischen den grausamen Mühlsteinen Angst vor dem Weniger und Gier nach Mehr gnadenlos zerrieben.

Welch eine Freiheit wäre das, nur einen Herrn zu haben, der uns liebt, von einer Mauer der Barmherzigkeit umgeben zu sein, die uns schützt, nur eine Macht zu kennen, die uns beherrscht! Darum gibt es auf das An-Gebot des einen Herrn nur eine Antwort des Menschen: Hingabe an den, der sich für uns gab. Dann könnte das Gebot Gottes zum Gebet des Menschen werden: "Nimm mich hin und lass mich sein, ewig, einzig, völlig dein!"



Axel Kühner "Überlebensgeschichten für jeden Tag"
© & 1991 Neukirchener Verlagsgesellschaft mbH, Neukirchen-Vluyn, 21. Auflage
2018
Mit freundlicher Genehmigung des Verlages